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Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie läuft zum Jahresende 2023 aus

Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomie hatte der Gesetzgeber durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz zunächst auf vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 ausgeführte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, soweit es sich um die Abgabe von Speisen handelt, die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zugestanden (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).

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Erstattungssatz zur Umlage U1 bis Januar wählen

Oft gerät aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel das Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 in Vergessenheit. Doch wer das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, muss warten. Denn nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes gewählt werden.

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Neue Grundsteuer: Was 2022 auf Hausbesitzer zukommt

Der Berufsstand der Steuerberater steht vor einer neuen Herausforderung – in Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat eine Grundsteuerreform verabschiedet haben.

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HBW - ONLINE

Mit HBW-Online wollen wir Sie in Ihrem Unternehmen bei der Digitalisierung in den Bereichen der Lohn- und Finanzbuchhaltung unterstützen.

Wir können Ihnen unterschiedliche Lösungsansätze bei der Digitalisierung anbieten. Hierbei steht im Vordergrund, dass wir gemeinsam einen Prozess entwickeln, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

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Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit heute Nachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten.

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Die Homeoffice Pauschale ist da

In der Pandemie hat das Homeoffice eine völlig neue Bedeutung erlangt. Darauf reagiert der Steuer-Gesetzgeber nun mit einem Pauschalbetrag von fünf Euro pro Homeoffice-Tag.

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Airbnb im steuerlichen Blickpunkt

Eine durch die Hamburger Steuerfahndung angeregte Gruppenabfrage hat dazu geführt, dass die irischen Steuerbehörden kürzlich Daten der über die Internet­plattform Airbnb tätigen deutschen Vermieter nach Deutschland übermittelt haben. Aus diesem Anlass soll die kurzzeitige Vermietung privaten Wohnraums über Internetplattformen wie Airbnb steuerrechtlich eingeordnet und der Handlungsbedarf aufgezeigt wer­den, der im Fall von nicht deklarierten Einkünften aus der Vermietung über Airbnb nun besteht.

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