Auch nach Ihrem Tod sollten Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihr letzter Wille umgesetzt werden

Sie können mit Ihrem Testament oder Erbvertrag nicht nur Ihr Vermögen verteilen. Auch eine weitreichende Einflussnahme über den Tod hinaus ist durch verschiedene Instrumente möglich. Dabei ist die Testamentsvollstreckung wohl das bedeutendste.

Die Testamentsvollstreckung dient einerseits die Interessen des Erblassers auch über den Tod hinaus umzusetzen, andererseits aber auch zum Schutz der Nachlassbeteiligten.

Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers können Erbstreitigkeiten vermieden werden. Dabei übernimmt der Testamentsvollstrecker eine schlichtende Funktion.

Die Testamentsvollstreckung eignet sich für verschiedene Interessen des Erblassers, wobei der Testamentsvollstrecker als dessen Vertrauensperson verschiedene Aufgabenbereiche übernimmt. Dabei kann der Erblasser die Befugnisse des Testamentsvollstreckers bestimmen.

Die Abwicklungsvollstreckung ist der Regelfall; das Vermögen wird verwaltet und den testamentarischen Regelungen entsprechend auf die Erben verteilt.

Wir bieten Ihnen aber auch eine Dauertestamentsvollstreckung z.B. bei Behinderten-Testamenten oder minderjährigen Erben an.

Durch unsere Sachkunde und Erfahrungen können wir darüber hinaus Ihren Nachlass wirtschaftlich verwalten und Vermögenswerte erhalten, wenn die Erben selber wirtschaftlich unerfahren sind.